Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mind. 2 Jahren verfügen

Was wird gefördert?

Sie können einen monatlichen Zuschuss als Aufstiegsstipendium erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie Ihr Erststudium finanzieren, das Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie können Ihre besonderen beruflichen Leistungen wie folgt nachweisen:
    • Berufsabschlussprüfung oder Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mind. 87 Punkten
    • besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb
    • begründeter Vorschlag Ihres Betriebs
  • Haben Sie bereits ein Studium aufgenommen, dürfen Sie das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen haben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Vollzeitstudium: monatlich 992 € plus 80 € Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale von 160 € für jedes Kind unter 10 Jahren
    • Studienaufenthalte in anderen Staaten: Auslandspauschale monatlich 200 €
    • berufsbegleitender Studiengang: jährlich 3.045 € für Maßnahmekosten
  • Förderdauer: wird vom Begabtenförderungswerk festgelegt und orientiert sich an der Regelstudienzeit

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Stipendien kombinieren, die mit öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG) gefördert werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie reichen Ihre Bewerbung im Rahmen von Auswahlrunden bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Gemeinnützige Gesellschaft mbH

Menuhinstraße 6
53113 Bonn

Tel.: 0 228 62931-0

Weitere Förderangebote

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

Kombination von Zuschüssen (50%) und Darlehen (50%)

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Zuschüsse bis zu 3.045 € p.a. für max. 3 Jahre für Teilnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Zuschüsse und/oder Darlehen, abhängig von individuellen Faktoren