Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

  • Zuschüsse bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.500 € je Maßnahme
  • Für Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen
  • Fördert die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer,
  • Halter,
  • Leasingnehmer,
  • Mieter

von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Nutzfahrzeugen und Bussen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS).

Mitfinanziert werden:

  • Systemkosten und externe Einbaukosten von genehmigten AAS bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen
  • Systemkosten entsprechender AAS, die in Neufahrzeugen verbaut werden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Omnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.
  • Das Fahrzeug ist für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit im Inland angeschafft und eingesetzt.
  • Sie halten die technischen Anforderungen an die Abbiegeassistenzsysteme ein.
  • Sie führen die Maßnahme innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Förderbescheids durch.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 2 Jahren ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 1.500 € je Einzelmaßnahme, max. 10 Einzelmaßnahmen je Antragsteller pro Jahr

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bis zum 15.10. eines Jahres beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlagen der Förderung:

Geltungsdauer: Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen vorschreibt, spätestens jedoch am 31.12.2024.

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wurde in der Förderperiode 2020 auf zwei Säulen gestellt:

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