Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen
Zuschüsse bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.500 € je Maßnahme
Für Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen
Fördert die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Eigentümer,
Halter,
Leasingnehmer,
Mieter
von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen
zugelassenen Nutzfahrzeugen und Bussen.
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS).
Mitfinanziert werden Systemkosten und externe Einbaukosten von genehmigten AAS bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Es handelt sich um Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Omnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.
Das Fahrzeug ist für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit im Inland angeschafft und eingesetzt.
Sie halten die technischen Anforderungen an die Abbiegeassistenzsysteme ein.
Sie beauftragen die Maßnahme innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Förderbescheids und schließen sie innerhalb von weiteren 3 Monaten ab.
Sie halten die Zweckbindungsfrist von 2 Jahren ein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: bis 80% der zuwendungsfähigen
Ausgaben
Förderhöhe: max. 1.500 € je Einzelmaßnahme,
max. 10 Einzelmaßnahmen je Antragsteller pro Jahr
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Maßnahmen, die durch Gesetze oder Rechtsverordnungen verbindlich vorgeschrieben sind
Maßnahmen, bei denen die Ausrüstung mit einem Abbiegeassistenzsystem bereits von einer öffentlichen Stelle gefördert wird
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag bis zum 15.10. eines
Jahres beim Bundesamt für Logistik und
Mobilität (BALM).
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn der Maßnahme stellen.