Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt

  • Zuschüsse zwischen 50% und 70% der förderfähigen Kosten, max. 76.000 € für Ausbildungen, max. 8.000 € für Weiterbildungen
  • Für Binnenschifffahrtsunternehmen und anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt
  • Fördert Ausbildung und berufliche Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
  • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes
  • anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes einrichten

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Ausbildung
    • zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (36 Monate)
    • zum Binnenschifffahrtskapitän (42 Monate)
  • freiwillige Weiterbildungen
    • für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen zur Erhöhung der Sicherheit, dem Schutz des menschlichen Lebens, dem Schutz der Umwelt oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt,
    • für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen,
    • zum geprüften Binnenschiffermeister für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen und für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen,
    • in einem mindestens neunmonatigen Programm zur Qualifizierung für die Betriebsebene zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Matrose für Berufsseiteneinsteiger.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Als Binnenschifffahrtsunternehmen haben Sie Ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
  • Sie besetzen Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine beruflich freiwillige Maßnahme.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten (für mittlere Unternehmen 60% und für kleine Unternehmen 70%)
  • Förderhöhe:
    • max. 65.000 € für die Dauer der 36-monatigen Ausbildungszeit
    • max. 76.000 € für die Dauer der 42-monatigen Ausbildungszeit
    • max. 8.000 € innerhalb von 24 Monaten je Weiterbildungsteilnehmer
  • Bagatellgrenze: 300 € für Weiterbildungsmaßnahmen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt