Aktueller Förderaufruf 2026

Einreichfrist: vom 07.09.2026 bis 01.12.2026

Verfügbares Fördervolumen für diesen Aufruf: 1,415 Mio. €

 Anträge können ausschließlich innerhalb dieser Frist über das Kundenportal gestellt werden.

Die Bewilligung erfolgt nach der Richtlinie MID-Digitale Prozesse in der jeweils gültigen Fassung in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen (Windhundprinzip).

Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die NRW.BANK kann den Aufruf bereits dann ändern, einschränken oder vorzeitig beenden, wenn absehbar ist, dass das zur Verfügung gestellte Fördervolumen durch die eingegangenen Anträge ausgeschöpft wird – unabhängig davon, ob über diese Anträge bereits entschieden wurde. Spätestens endet der Aufruf mit Ablauf der Einreichfrist oder sobald das Fördervolumen durch Bewilligungen gebunden ist – je nachdem, was zuerst eintritt.

Es gelten ausschließlich die Bestimmungen der Richtlinie MID-Digitale Prozesse. Dieser Aufruf konkretisiert lediglich deren Rahmen.

Hier finden Sie die FAQ

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • Kleinstunternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Beratung muss darauf abzielen, die Effizienz im Unternehmen durch die Digitalisierung von Abläufen zu steigern und die Einführung einer Softwarelösung vorzubereiten. Gefördert wird dabei ausschließlich die Beratungsleistung, nicht die Software oder Lizenzkosten selbst.

Förderfähig sind ausschließlich folgende Beratungsleistungen:

  1. IST-Analyse: Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe,
  2. SOLL-Konzeption: Erarbeitung von optimierten digitalen Arbeitsabläufen,
  3. Software-Auswahl: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Systeme sowie
  4. Implementierungsbegleitung: fachliche Beratung während der Einführungsphase der Software.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie benötigen ein gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens, um einen Antrag zu stellen.
  • Die Wahl des auftragnehmenden Unternehmens erfolgt durch das antragstellende Unternehmen. Eine Zertifizierung des auftragnehmenden Unternehmen ist nicht erforderlich. Das auftragnehmende Unternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben.
  • Die Vergabe von Unteraufträgen durch das auftragnehmende Unternehmen im Rahmen der Leistungserbringung ist nicht zulässig.
  • Das auftragnehmende Unternehmen kann nicht gleichzeitig auftraggebendes Unternehmen in demselben Teilprogramm sein und umgekehrt. Dies gilt nicht, wenn der letzte Förderfall als auftragnehmendes beziehungsweise auftraggebendes Unternehmen mehr als zwei Jahre zurückliegt. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist ist das Eingangsdatum des Schlussverwendungsnachweises bei der Bewilligungsbehörde. Dies schließt verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung mit ein.
  • Das antragstellende Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht geförderten, für die Projektdurchführung aber notwendigen Eigenanteil selbst oder durch Dritte aufzubringen.
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag zur Erbringung einer projektbezogenen Dienstleistung erteilt wurde.
  • Es wird grundsätzlich eine Bewilligung innerhalb von 6 Wochen ab Antragseingang bei Vorliegen aller entscheidungserheblichen Unterlagen und Informationen angestrebt.
  • In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist ist das Eingangsdatum des Schlussverwendungsnachweises bei der Bewilligungsbehörde des jeweiligen Teilprogramms. Dies schließt noch laufende und beantragte Vorhaben in der Maßnahme ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfanghöchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage
  • Förderhöhe: max. 15.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Für die beantragte Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Das gilt nicht für öffentliche Darlehen und Bürgschaften. Die Kumulierungsvorschriften der De-minimis-Verordnung sind zu beachten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind insbesondere folgende Leistungen:

  • Anschaffungskosten für Software, Hardware sowie Lizenzen,
  • reine Standard-IT-Installationen ohne prozessberatenden Charakter,
  • Schulungs- und Trainingsleistungen ohne Bezug zur Prozessoptimierung,
  • Maßnahmen, die der ausschließlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen, etwa Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassen-lösungen,
  • Reise- und Unterbringungskosten des auftragnehmenden Unternehmens sowie
  • der Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag digital über unser Kundenportal.

Zum Portal

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Zuwendung wird als Festbetrag in einer Summe ausgezahlt, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist – eine gesonderte Mittelanforderung ist nicht nötig.

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

SDG-Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum    SDG-Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren.