Eine Registrierung zur Verlosung ist ab sofort möglich. Die erste Verlosung findet am 07. Januar 2026 statt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
Kleinstunternehmen
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.
Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:
Künstliche Intelligenz (KI)
Algorithmen des maschinellen Lernens
Data-Mining-Verfahren
Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
AR/VR-Technologien
Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Der Antrag ist entsprechend zu begründen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihre geplanten Maßnahmen sind mit der Richtlinie und den Zielen des Programmes vereinbar.
Sie sind nicht zugleich auftragnehmendes und auftraggebendes Unternehmen in derselben Fördermaßnahme.
Für Ihr Vorhaben haben Sie ein Unternehmen ausgewählt, das einschlägige Referenzen bzw. Kompetenzen aufweisen kann.
Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Ihr Vorhaben wird - je nach Festlegung - innerhalb eines Zeitraumes von max. 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten durchgeführt.
Sie dürfen vor Erhalt des Zuwendungsbescheids weder mit dem Vorhaben begonnen noch Vereinbarungen mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben.
In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: 50% der förderfähigen Ausgaben
Förderhöhe:
max. 15.000 €
Bagatellgrenze: 4.000 €
So können Sie die Förderung kombinieren
Für die beantragte Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden (Ausschluss der Doppelförderung).
Öffentliche Darlehen und Bürgschaften können Sie aber in Anspruch nehmen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag digital über unser Kundenportal.
Das Verfahren ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Losverfahren (Stufe 1) und ein daran anschließender Antrag auf Förderung (Stufe 2) nach erfolgreichem Durchlaufen des Losverfahrens.
Eine Teilnahme am Losverfahren erfolgt durch monatliche Interessensbekundung. Die Ziehung der Lose erfolgt monatlich. Wenn Ihr Los gezogen wurde, ist die Antragstellung für „MID-Digitale Sicherheit“ automatisch für Sie freigeschaltet. Sie haben dann 28 Tage Zeit, um Ihren Antrag zu stellen. Wenn Ihr Los nicht gezogen wurde und weiterhin Interesse am Förderprogramm besteht, ist eine erneute Teilnahme am Losverfahren erforderlich.