Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent(in)

  • Zuschüsse bis 48.000 € (Unternehmen ohne Mitarbeitende mit Hochschulabschluss) bzw. bis 33.000 € (Unternehmen mit max. 5 Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss) für die Einstellung einer/eines Hochschulabsolventin oder -absolventen für 2 Jahre
  • Für Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. 5 mit akademischem Abschluss
  • Fördert die Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen
  • Fördergeber: Land NRW

Aktuelle Hinweise

Ihre Registrierung für das Wartesaalverfahren ist ab dem 07. Januar 2026 (10:00 Uhr) möglich.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. 5 mit akademischem Abschluss, und Firmensitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie  eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent(in) einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.

Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
  • Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen
  • Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Förderung erfolgt für ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Sie erläutern, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren (weiter-)entwickelt werden soll und welche Anforderungen dafür an den MID-Assistenten (m/w/d) gestellt werden.
  • Der Hochschulabschluss Ihrer bzw. Ihres neuen Angestellten liegt bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als zwei Jahre zurück.
  • Die Einstellung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.
  • Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate, eine Probezeit ist möglich.
  • Es wird ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mind. 30.000 € gezahlt.
  • Bei Teilzeitbeschäftigung: Arbeitszeit darf nicht weniger als 50 Prozent der tariflich oder betrieblich vereinbarten Regelarbeitszeit betragen.
  • Vor Bewilligung der Zuwendung ist die Einstellung noch nicht erfolgt.
  • Eine erneute Förderung in dem Teilprogramm ist frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Förderprojekts möglich.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • max. 48.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird
    • max. 33.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits 1 bis max. 5 Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt werden
  • Förderdauer: 2 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Für die beantragte Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden (Ausschluss der Doppelförderung). 

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Einstellungen von Werkstudenten, von Personen, die Anteile an dem Unternehmen besitzen oder deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen oder dessen Geschäftsführer sind
  • routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag digital über unser Kundenportal.

Das Verfahren ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Wartesaalverfahren (Stufe 1) und einen daran anschließenden Antrag auf Förderung (Stufe 2). Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung/Teilnahme am Wartesaal.

Interessierte Unternehmen erhalten eine geschätzte Wartezeit bis zur möglichen Antragseinreichung. Dem monatlichen Kontingent entsprechend, werden Unternehmen der Reihenfolge Ihrer Anmeldung zur Antragstellung berechtigt. Für diejenigen, die durch ihre Platzierung zur Antragstellung berechtigt werden, ist die Antragstellung für "MID-Assistent/in" automatisch für 14 Tage freigeschaltet.

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner