Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit

  • Zuschuss einheitlich 50% der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 €
  • Für KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Unternehmen
  • Fördergeber: Land NRW

Aktuelle Hinweise

Eine Registrierung zur Verlosung ist ab sofort möglich. Die erste Verlosung findet am 07. Januar 2026 statt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • Kleinstunternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.

Gefördert werden Maßnahmen in den drei sich ergänzenden Schwerpunkten, die beliebig kombiniert werden können:

  • Schwerpunkt A – Analyse des IST-Zustandes in der Organisation: IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen
  • Schwerpunkt B – Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen: Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden
  • Schwerpunkt C – Software und Hardware für den IT-Basisschutz: Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und Erwerb von Firewall-Lösungen bzw. entsprechender Lizenzen sowie deren Installation

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre geplanten Maßnahmen sind mit der Richtlinie und den Zielen des Programmes vereinbar.
  • Sie sind nicht zugleich auftragnehmendes und auftraggebendes Unternehmen in derselben Fördermaßnahme.
  • Für Ihr Vorhaben haben Sie ein Unternehmen ausgewählt, das einschlägige Referenzen bzw. Kompetenzen aufweisen kann.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Ihr Vorhaben wird - je nach Festlegung - innerhalb eines Zeitraumes von max. 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten durchgeführt.
  • Sie dürfen vor Erhalt des Zuwendungsbescheids weder mit dem Vorhaben begonnen noch Vereinbarungen mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben.
  • In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.  

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • max. 15.000 €
    • Bagatellgrenze: 4.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Für die beantragte Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden (Ausschluss der Doppelförderung).

Öffentliche Darlehen und Bürgschaften können Sie aber in Anspruch nehmen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag digital über unser Kundenportal.

Das Verfahren ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Losverfahren (Stufe 1) und ein daran anschließender Antrag auf Förderung (Stufe 2) nach erfolgreichem Durchlaufen des Losverfahrens.

Eine Teilnahme am Losverfahren erfolgt durch monatliche Interessensbekundung. Die Ziehung der Lose erfolgt monatlich. Wenn Ihr Los gezogen wurde, ist die Antragstellung für „MID-Digitale Sicherheit“ automatisch für Sie freigeschaltet. Sie haben dann 28 Tage Zeit, um Ihren Antrag zu stellen. Wenn Ihr Los nicht gezogen wurde und weiterhin Interesse am Förderprogramm besteht, ist eine erneute Teilnahme am Losverfahren erforderlich.

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner