Für ausländische kleine und mittelständische Unternehmen ohne Geschäftssitz und ohne Tochtergesellschaft in Deutschland, die nicht älter als 10 Jahre sind
Fördert die Ansiedlung ausländischer innovativer Startups in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
ausländische kleine und mittelständische Unternehmen ohne Geschäftssitz und ohne Tochtergesellschaft in Deutschland, die nicht älter als 10 Jahre sind, weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und im Vorjahr einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. € erzielten oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € erreichten
Was wird gefördert?
Als ausländisches Unternehmen können Sie einen Zuschuss für Ihren Markteinstieg in Nordrhein-Westfalen erhalten. Gefördert wird eine unmittelbare Einbindung mit den lokalen und für Sie relevanten Wirtschaftsakteuren.
Die Förderung umfasst die folgenden Maßnahmen:
Fördermaßnahme 1: Arbeitsplatz in einem Co-Working Space in Nordrhein-Westfalen
Fördermaßnahme 2: Kostenübernahme für Beratung/Dienstleistungen durch Dritte
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie sind eine im Ausland eingetragene Gesellschaft und erzielen dort bereits Umsätze.
Ihr Unternehmen erfüllt die folgenden Kriterien:
hoher Innovationsgrad des Geschäftsmodells und Skalierbarkeit
technologie-getriebene Geschäftsidee
klare Absicht, längerfristig auf dem deutschen Markt tätig zu sein und in Nordrhein-Westfalen ein Unternehmen oder einen Unternehmenssitz zu gründen
mögliche positive Effekte für den Wirtschaftsstandort NRW durch die Ansiedlung
Einzahlung auf die Nachhaltigkeitsziele der Landesregierung Nordrhein-Westfalens
Ihr Unternehmen erfüllt das definierte Unabhängigkeitskriterium.
Ihr Unternehmen wurde durch die NRW.Global Business GmbH ausgewählt.
Sie nutzen einen Arbeitsplatz in einem Co-Working Space, der Folgendes beinhaltet:
Tisch mit Stuhl in einem Team- oder Großraumbüro oder in einem separaten Büro innerhalb des Co-Working Space
bei Bedarf Zugang zu Seminar- und Versammlungsräumen
Zugang während der gesamten Öffnungszeit des Co-Working Space
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens nutzt den Arbeitsplatz für einen zusammenhängenden Zeitraum von mind. 90 Tagen.
Bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Beratungs- und sonstiger Dienstleistungen unter Fördermaßnahme 2 wählen Sie einen deutschen Anbieter.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe: max. 10.000 €
Förderdauer: bis zu 12 Monate
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Vorhaben von
öffentlichen Institutionen,
Messevertreterinnen und Messevertretern,
Kammern,
Verbänden und
Clustern
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH.