INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

  • Zuschüsse für die Beteiligung an jungen, innovativen Unternehmen
  • Für private Investoren, insbesondere Business Angels
  • Finanziert den Erwerb von neu ausgegebenen Geschäftsanteilen an jungen, innovativen Unternehmen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie eine natürliche Person, also

  • ein privater Investor oder
  • ein Business Angel sind

und wenn Sie

  • neu ausgegebene Geschäftsanteile an einem innovativen kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erwerben oder
  • Ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft (Unternehmen) veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde.

Übrigens: Als natürliche Person können Sie sich einer Beteiligungsgesellschaft bedienen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Erwerb von neu ausgegebenen Geschäftsanteilen an jungen, innovativen Unternehmen erhalten.

Die Förderung erfolgt durch

  • einen Erwerbszuschuss zum Investitionszeitpunkt und
  • einen Exitzuschuss als pauschale Kompensation für Steuern, die auf einen Veräußerungsgewinn zu zahlen sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Als Investierender berücksichtigen Sie die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgas­neutralität bis 2045.
  • Erwerbszuschuss
    • Das finanzierte Unternehmen wird als Kapitalgesellschaft oder als eingetragene Genossenschaft geführt.
    • Es ist zum Zeitpunkt seiner Antragstellung nicht älter als 7 Jahre.
    • Es muss sich um neu ausgegebene Anteile handeln. Der Ausgabepreis der Anteile eines Unternehmens muss mind. 10.000 € betragen.
    • Das Unternehmen ist an keinem regulierten Markt gelistet.
    • Das Unternehmen hat zwischen Antragstellung und Ende der 3-jährigen Mindesthaltedauer seinen Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mind. eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland.
    • In den letzten 2 Jahren vor dem Eingehen der Beteiligung waren Sie nicht mit dem Unternehmen verbunden.
    • Sie dürfen keine Kredite an das Unternehmen ablösen oder zuvor bestehende Nachrangdarlehen in Eigenkapital wandeln.
  • Exitzuschuss
    • Das Unternehmen wurde bereits durch Zahlung eines Erwerbszuschusses gefördert.
    • Die Anteile werden frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach Anteilserwerb veräußert.
    • Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile beträgt mind. 2.000 €.
    • Sie haben als natürliche Person den Erwerbszuschuss für diese Anteile erhalten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Erwerbszuschuss: 25% des Kaufpreises für den Anteilserwerb, max. 100.000 € förderfähige Investitionssumme pro natürliche Person (max. 750.000 € je Unternehmen)
    • Exitzuschuss: 25% des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

  • Erwerbszuschuss:
    • Zunächst reicht das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellen Sie beim BAFA online einen Antrag. Nach Prüfung und nach Zahlung der Anteile durch den Investor fordert dieser den Zuschuss beim BAFA an.
    • Wenn Sie sich an einem Gründungsvorhaben beteiligen, reichen zuerst Sie (nicht das gründende Unternehmen) einen Antrag ein. Das Unternehmen stellt seinen Antrag auf Förderfähigkeit erst dann, wenn es gegründet und in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
    • Anträge für den Erwerbszuschuss müssen Sie bis zum 31.12.2026 stellen.
  • Exitzuschuss:
    • Den Antrag für den Exitzuschuss können Sie frühestens stellen, nachdem der notarielle Veräußerungsvertrag unterzeichnet und der Veräußerungspreis gezahlt ist.
    • Sie müssen den Antrag spätestens bis zum 30.06.2037 beim BAFA einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Kontakt