Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Zuschüsse abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
Für Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und -gesellschaften
Fördert Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum, Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung:
Gemeinden und Gemeindeverbände und andere Körperschaften des
öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die den Status der
Gemeinnützigkeit erfüllen
natürliche Personen, Personengesellschaften, sowie nicht
gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen
LEADER-Regionen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums erhalten.
Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:
Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
Umnutzung dörflicher Bausubstanz
Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs- und Museumsgebäuden sowie anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen
Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens 20.000 € zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Im Rahmen der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen setzten Sie das Vorhaben ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnern um.
Bei der Förderung von Kleinprojekten dient Ihr Vorhaben der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region.
Sie weisen für die zu fördernden Objekte oder Flächen Nutzungsrechte von grundsätzlich 12 Jahren ab Fertigstellung nach.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang der
Maßnahme
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen
Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union
kombinieren.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Antragsteller, die Leistungen aufgrund des Gesetzes zur
Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
erhalten
Antragsteller mit einer Kapitalbeteiligung der öffentlichen
Hand von mehr als 25% des Eigenkapitals
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von
Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform
zu stellen.