Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)
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Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €, bei LEADER-Vorhaben bis zu 70%
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Für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasser- und Bodenverbände
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Fördert Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur, insbesondere von Wirtschaftswegen
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Fördergeber: Land NRW