Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)
- 
                                                Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €, bei LEADER-Vorhaben bis zu 70%
 - 
                                                Für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasser- und Bodenverbände
 - 
                                                Fördert Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur, insbesondere von Wirtschaftswegen
 - 
                                                Fördergeber: Land NRW