Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Wasser- und Bodenverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur, insbesondere von Verbindungs- und Hauptwirtschaftswegen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Ausbau und Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen
  • erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme
  • Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse)
  • erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben wird in einem Ort oder Ortsteil mit bis zu 10.000 Einwohnern durchgeführt.
  • Die Maßnahme erfolgt innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • je Vorhaben 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €
    • bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70%

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung, Dezernat 33.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 5231 71-0

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0 211 475-0

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0 221 147-0

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0 251 411-0

Weitere Förderangebote

Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren

Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme; ausnahmsweise auch Darlehen