Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme; ausnahmsweise auch Darlehen
  • Für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem FlurbG, natürliche und juristische Personen
  • Fördert Wegenetzkonzepte, Investitionen in gemeinschaftliche Angelegenheiten nach FlurbG, freiwilligen Landtausch
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
  • natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Landentwicklung, um den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte
  • gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Abs. 1 FlurbG
    • gemeinschaftliche Anlagen
    • bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen
    • Maßnahmen der Dorferneuerung
  • freiwilliger Landtausch

Für den Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung können Sie ein Darlehen bekommen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Maßnahme.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • i.d.R. Zuschuss
    • beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung auch Darlehen
  • Förderhöhe:
    • für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75% der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 € für einen Zeitraum von 7 Jahren,
    • im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
    • beim freiwilligen Landtausch 75% der förderfähigen Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt