Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme; ausnahmsweise auch Darlehen
  • Für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem FlurbG, natürliche und juristische Personen
  • Fördert Wegenetzkonzepte, Investitionen in gemeinschaftliche Angelegenheiten nach FlurbG, freiwilligen Landtausch
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
  • natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Landentwicklung, um den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte
  • gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Abs. 1 FlurbG
    • gemeinschaftliche Anlagen
    • bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen
    • Maßnahmen der Dorferneuerung
  • freiwilliger Landtausch

Für den Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung können Sie ein Darlehen bekommen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Maßnahme.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • i.d.R. Zuschuss
    • beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung auch Darlehen
  • Förderhöhe:
    • für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75% der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 € für einen Zeitraum von 7 Jahren,
    • im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
    • beim freiwilligen Landtausch 75% der förderfähigen Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 5231 71-0

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0 211 475-0

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0 221 147-0

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0 251 411-0

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Zuschüsse oder Bürgschaften, abhängig von Art und Umfang der Maßnahme

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Infrastrukturrichtlinie

Zuschüsse zwischen 50 und 80% bzw. in Ausnahmen 95%