Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren
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Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme; ausnahmsweise auch Darlehen
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Für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem FlurbG, natürliche und juristische Personen
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Fördert Wegenetzkonzepte, Investitionen in gemeinschaftliche Angelegenheiten nach FlurbG, freiwilligen Landtausch
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Fördergeber: Land NRW