Digitale Spiele und immersive Inhalte (Gamesförderung)

  • Zuschüsse von 50 bis 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 300.000 €; zinslose Darlehen bis 50%, max. 200.000 €
  • Für Unternehmen und gewerbetreibende Personen
  • Fördert die Entwicklung und Produktion digitaler Spiele und immersiver Inhalte
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen für die Entwicklung von digitalen Spielen und immersiven Inhalten erhalten.

Folgende Vorhaben können finanziert werden:

  • Frühphasenentwicklung
  • Produktion
  • Präsentation
  • vertical Slice-Entwicklung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Projekt erfüllt eine Mindestanzahl von Kultur- und Kreativitätskriterien.
  • Ihr Vorhaben lässt ein qualitativ förderungswürdiges Projekt erwarten.
  • Das Projekt achtet die Würde des Menschen, respektiert die Grundrechte und fördert die Achtung vor dem Leben.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben möglichst nachhaltig um und ergreifen Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Diversität.
  • Sie leisten einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10%.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Zuschuss
    • zusätzlich zinsloses Darlehen für Produktionsvorhaben
  • Förderumfang:
    • Frühphasenentwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 50.000 € je Einzelprojekt
    • vertical Slice-Entwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt
    • Produktion:
      • Zuschuss: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € je Einzelprojekt
      • Darlehen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt
    • Präsentationen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 5.000 € je Einzelprojekt

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte, deren Inhalte Krieg oder physische und psychische Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornografisch sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Film- und Medienstiftung NRW.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Vor der Antragstellung müssen Sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote