Digitale Spiele und immersive Inhalte (Gamesförderung)
Zuschüsse von 50 bis 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 300.000 €; zinslose Darlehen bis 50%, max. 200.000 €
Für Unternehmen und gewerbetreibende Personen
Fördert die Entwicklung und Produktion digitaler Spiele und immersiver Inhalte
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Unternehmen und gewerbetreibende
Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in
Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen für die Entwicklung von digitalen Spielen und immersiven Inhalten erhalten.
Folgende Vorhaben können finanziert werden:
Frühphasenentwicklung
Produktion
Präsentation
vertical Slice-Entwicklung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Das Projekt erfüllt eine Mindestanzahl von Kultur- und Kreativitätskriterien.
Ihr Vorhaben lässt ein qualitativ förderungswürdiges Projekt erwarten.
Das Projekt achtet die Würde des Menschen, respektiert die Grundrechte und fördert die Achtung vor dem Leben.
Sie setzen Ihr Vorhaben möglichst nachhaltig um und ergreifen Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Diversität.
Sie leisten einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10%.
Wie wird gefördert?
Förderart:
Zuschuss
zusätzlich zinsloses Darlehen für Produktionsvorhaben
Förderumfang:
Frühphasenentwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 50.000 € je Einzelprojekt
vertical Slice-Entwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt
Produktion:
Zuschuss: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € je Einzelprojekt
Darlehen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt
Präsentationen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 5.000 € je Einzelprojekt
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Projekte, deren Inhalte Krieg oder physische und psychische
Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornografisch
sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Film- und Medienstiftung NRW.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Vor der Antragstellung müssen Sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen.