Games-Förderung des Bundes

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 8 Mio. € je Projekt
  • Für Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Fördert die Entwicklung von Prototypen und Produktion von Games
  • Fördergeber: Bund

Aktuelle Hinweise

Laut Information des BMWK wurden die bisher bereitgestellten Mittel in kurzer Zeit vollständig beantragt. Neue Anträge können daher nicht mehr angenommen werden. Es bleibt zunächst der neue Bundeshaushalt 2025 abzuwarten. Nähere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Entwicklung von Games, d.h. von interaktiven elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen.

Gefördert werden die Entwicklungsstadien Prototypen und Produktion.

Ko-Produktionen und Verbundprojekte werden ebenfalls gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das elektronische Werk reagiert auf Eingaben des Nutzers.
  • Es dient Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken und ist zur Veröffentlichung vorgesehen.
  • Das Spiel erscheint mind. auch in deutscher Sprache.
  • Das dem Spiel zugrunde liegende Thema, seine Motive oder Ideen weisen einen Bezug zu Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum auf.
  • Mindestens 50% der Teammitglieder des Projekts haben ihren ersten Wohnsitz in Deutschland, unterliegen der inländischen Einkommensteuerpflicht in Deutschland oder sind anderweitig mit der deutschen Kultur vertraut.
  • Ihre Kalkulation der Kosten bzw. Ausgaben des Projekts ist branchenüblich und erfolgt nach dem Grundsatz der sparsamen Wirtschaftsführung.
  • Die zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben bzw. -kosten für ein Projekt müssen mindestens 300.000 € betragen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • große Unternehmen: bis zu 25% der zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben bzw. -kosten
    • KMU: bis zu 45% der zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben bzw. -kosten
    • Startups: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben bzw. -kosten
  • Förderhöhe: max. 8 Mio. € pro Projekt

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht gestattet.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte, die gegen die Verfassung oder gegen geltendes Recht verstoßen
  • Projekte, die unter die Definition von Glückspiel nach dem Glückspielstaatsvertrag fallen
  • Projekte, bei denen Darstellungen von Glücksspiel ein zentrales Element des Spiels sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag beim Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder einem von diesem beauftragten Projektträger.

Vor Antragseinreichung lassen Sie sich vom BMWK bzw. dem Projektträger beraten.

Die Antragseinreichung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen.

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs können Sie Ihren Antrag bis zur Veröffentlichung eines neuen Förderaufrufs, längstens jedoch bis zum 31.12.2025, stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des BMWK: Games

Kontakt