Zuschüsse, deren Höhe je nach Maßnahme festgelegt wird
Für juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Fördert modellhafte Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten und des öffentlichen
Rechts
natürliche Personen
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die modellhafte Umsetzung
technischer, organisatorischer, infrastruktureller und
informatorischer Maßnahmen des betrieblichen
Mobilitätsmanagements zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher
Emissionen des Verkehrssektors.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit den folgenden
inhaltlichen Schwerpunkten:
Innovationsförderung: Umsetzung von
innovativen Konzepten mit Demonstrationscharakter
Breitenförderung: Umsetzung von effektiven
Standardmaßnahmen durch ausschließlich kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
Initialförderung: Erarbeitung
standortspezifischer Konzepte durch Berater anhand standardisierter
Beratungsleistungen für KMU ohne oder mit geringen Vorerfahrungen
im Bereich Mobilitätsmanagement; es steht ein Beratungspool zur
Verfügung
Die Förderung und einzelne Regelungen werden durch Förderaufrufe
ergänzt, angepasst oder konkretisiert.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ihren
Hauptsitz in der Europäischen Union sowie eine Betriebsstätte oder
Niederlassung in Deutschland.
Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie
ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur
Durchführung des Projekts.
Sie legen die spätere Verwertung der Ergebnisse in Form eines
Verwertungsplans vor.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in
einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe:
Innovationsförderung: Höchstbetrag wird bei Bewilligung
festgelegt (Bagatellgrenze: 200.000 €)
Breitenförderung: bis zu 60.000 €
Initialförderung: bis zu 5.000 €
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Antragsverfahren ist im Schwerpunkt Innovationsförderung zweistufig und in den Schwerpunkten Breitenförderung und Initialförderung einstufig.
Die Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe.
Sie stellen Ihren Antrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Im Rahmen des 3. Förderaufrufs mit dem Schwerpunkt „Innovationsförderung“ konnten Sie Ihren Antrag bis zum 11.08.2025 stellen.
Im Rahmen des einstufigen Antragsverfahrens ist die formale Antragstellung bis zum 31.12.2026 möglich.