Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)
Zuschüsse bis 50%, in wirtschaftsschwachen Gebieten bis 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 100 Mio. €; für Beratungsleistungen max. 50.000 €
Für Kommunen, Landkreise und kommunale Zweckverbände, andere Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse, öffentliche Unternehmen
Fördert den Ausbau des Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Kommunen
Landkreise
kommunale Zweckverbände
andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse
Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Ausbau des Breitbandnetzes erhalten.
Mitfinanziert werden:
im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde, um die Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergeben
im Betreibermodell: die Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten
externe Planungs- und/oder Beratungsleistungen, um die Maßnahmen im Rahmen der beiden Fördervarianten vorzubereiten und durchzuführen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie berücksichtigen alle förderfähigen Adressen in dem förderfähigen Gebiet der Gemeinde oder den abgrenzbaren Verwaltungsbezirken/Ortsteilen der Gemeinde.
Als privatwirtschaftlicher Betreiber stellen Sie im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung sicher, dass erforderliche Endkundendienstleistungen im Fördergebiet erbracht werden.
Sie erfüllen die technischen Vorgaben.
Es wird eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung erreicht.
Im Vorfeld der Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen.
Sie führen ein Markterkundungsverfahren durch.
Als Zuwendungsempfänger geben Sie die ausgezahlten Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer weiter.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: Basisförderung grundsätzlich 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft bis max. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderhöhe: max. 100 Mio. € je Projekt, für Beratungsleistungen max. 50.000 € pro Gemeinde bzw. 200.000 € pro Landkreisprojekt, Projekten von kreisfreien Städten ab 100.000 Einwohner oder gemeindeübergreifenden Projekten
Bagatellgrenze: 100.000 €
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Netzausbau in Gebieten, in denen bereits 2 Netze vorhanden sind, die eine Datenrate von mind. 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden
Gebiete, die mit mind. einem Kabelnetz mit mind. dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mind. auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt
lediglich fehlende Teilnehmeranschlüsse an ein gigabitfähiges bereits bestehendes Netz
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie können den Antrag im Rahmen gesonderter Förderaufrufe laufend elektronisch auf der Förderplattform beim Projektträger aconium GmbH stellen.
Im Rahmen des Förderaufrufs zur Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau (fast lane) konnten Sie Ihren Antrag bis zum 15.09.2025 stellen.
Im Rahmen des Förderaufrufs zur übrigen Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau konnten Sie Ihren Antrag bis zum 15.09.2025 stellen.
Im gesonderten Förderaufruf Lückenschluss-Pilotprogramm besteht die Möglichkeit für förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden bzw. wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden (Lückenschluss-Gebiet), einen Antrag innerhalb der Gigabitförderung 2.0 zu stellen. Im Rahmen des 3. Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 15.09.2025 stellen.