Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.
Sie können das Förderdarlehen für Maßnahmen beantragen durch die Wohnplätze und/oder Gemeinschaftsräume neu geschaffen werden:
Der Investitionsort muss für Studierendenwohnplätze an Standorten von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und für Auszubildendenwohnplätze an geeigneten Standorten in Nordrhein-Westfalen sein.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Die geförderten Wohnheimplätze unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung.
Wird die Neuschaffung von Wohnplätzen durch Nutzungsänderung oder Erweiterung gefördert, müssen Bau- und Baunebenkosten von mindestens 700 € je m² Wohnfläche entstehen.
Eine vorzeitige Ausführung der Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
Eigenleistung: 20% der Gesamtkosten, Anstalten
des öffentlichen Rechts müssen abweichend nur 10% der Gesamtkosten
als Eigenleistung erbringen.
Als Eigenleistung kann anerkannt werden:
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.
Die Förderhöhe ist abhängig von:
Grunddarlehen je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche
Mietniveau |
Je Individualwohnheimplatz
oder |
Je Wohnplatz für weitere Personen in |
Tilgungsnachlässe |
---|---|---|---|
Mietniveau 1 - 3 |
70.900 € |
64.300 € |
30% |
Mietniveau 4 |
77.200 € |
70.600 € |
30% |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
80.300 € |
73.700 € |
30% |
Für jedes weitere Bad erhöht sich das Grunddarlehen um 5.000 €.
Eine Übersicht aller Gemeinden mit den jeweiligen Mietniveaus finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Grunddarlehen je m² Gemeinschaftsfläche
Mietniveau |
Grunddarlehen |
Tilgungsnachlässe |
---|---|---|
M1- M3 |
2.620 € |
30% |
M4 |
2.830 € |
30% |
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster |
2.950 € |
30% |
Sie können Zusatzdarlehen, mit einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 50%, für folgende Maßnahmen beantragen:
Die Höhe der Miete ist begrenzt und abhängig von dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde).
Mietobergrenze pro Wohnplatz
Mietniveau |
Wohnplatz |
Pro m² Gemeinschaftsfläche |
M1 - M3 |
185 € |
6,20 € |
M4 |
190 € |
6,50 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster |
200 € |
7,00 € |
Mietsteigerungen sind in Höhe von 1,5% bezogen auf die Bewilligungsmiete für jedes Jahr seit der Bezugsfertigkeit möglich.
Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 6.3.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen festgelegt.
Studierende haben ihre Wohnberechtigung durch eine Studierendenbescheinigung nachzuweisen, Auszubildende durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
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