NRW.BANK.Gebäudesanierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden und Photovoltaikanlagen!
  • Für Privatpersonen
  • Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus oder Ihre selbstgenutzte Wohnung sanieren bzw. modernisieren.

Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Fenster, Wärmedämmung
  • Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten
  • Modernisierung und Instandsetzung, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
  • Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Behebung baulicher Mängel, z.B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung
  • bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen,
  • Batteriespeicher für durch Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom

Übrigens: Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen. Dazu zählen immer auch Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.–4. Abgabenordnung (AO) voraus.
  • Ihre Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Sie müssen grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einhalten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Mindestbetrag: 2.500 €
  • Höchstbetrag: 150.000 €
  • Laufzeiten:
    • Annuitätendarlehen:
      10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • Endfälliges Darlehen:
      10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen
    übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.
  • Tilgung:
    • in gleichen monatlichen Raten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage/Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,00, Effektivzins 3,0404.12.2024
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 10, Zinsbindung: 10 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 3,13, Effektivzins 3,1804.12.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,33, Effektivzins 3,3804.12.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 15, Zinsbindung: 15 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 3,79, Effektivzins 3,8604.12.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,65, Effektivzins 3,7104.12.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 20, Zinsbindung: 20 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 4,20, Effektivzins 4,2804.12.2024
Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 25 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,91, Effektivzins 3,9804.12.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 30 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,13, Effektivzins 4,2104.12.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,12, Effektivzins 3,1704.12.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,71, Effektivzins 3,7704.12.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,04, Effektivzins 4,1204.12.2024
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
  • Verbesserung der Außenanlagen
  • Umschuldungen

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

    

Wie erfolgt die Antragstellung?

Hausbankenverfahren

Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt. Das Programm wird ggf. durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.

Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen (exklusive Batteriespeichern) erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Im Video erklärt

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Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

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