Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren
- jetzt auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden und Photovoltaikanlagen!
Für Privatpersonen
Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus oder Ihre selbstgenutzte Wohnung sanieren bzw. modernisieren.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Fenster, Wärmedämmung
Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten
Modernisierung und Instandsetzung, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz
Behebung baulicher Mängel, z.B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung
bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen,
Batteriespeicher für durch Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom
Sofortmaßnahme
Übrigens: Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen. Dazu zählen immer auch Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
Sie müssen grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einhalten.
Wie wird gefördert?
Förderart: Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 2.500 €
Höchstbetrag: 150.000 €
Laufzeiten:
Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
Endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre
Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.
Tilgung:
Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf des Tilgungsfreijahres und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Abruffrist: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Weitere Informationen
Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.
Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen (exklusive Batteriespeichern) erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Im Video erklärt
Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.