Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Zuschüsse abhängig von der geplanten Maßnahme, 18% Zuschlag auf die förderfähigen Baukosten für Planung und Verwaltung
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, Eigentümer und Erbbauberechtigte lärmsanierter baulicher Anlagen
Fördert Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Erstempfänger: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des
Bundes
Letztempfänger: Eigentümer, Wohnungseigentümer und
Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur
Lärmsanierung durchgeführt wurden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für
Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahnen des Bundes erhalten.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
aktiver Lärmschutz an Bahnanlagen
passiver Lärmschutz an baulichen Anlagen
Maßnahmen zur innovativen Lärm- und
Erschütterungsminderung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihre Lärmsanierungsmaßnahme ist im
Lärmsanierungsprogramm enthalten.
Es findet eine Abwägung nach
Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten zwischen und innerhalb aktiver und
passiver Maßnahmen statt.
Der Beurteilungspegel wird nach der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) berechnet.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
abhängig von der jeweiligen Maßnahme bzw. dem
Maßnahmenbündel
Planungs- und Verwaltungskosten pauschal i.H.v. 18% als
Zuschlag auf die zuwendungsfähigen Baukosten
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Mieter und Pächter
Unternehmen in Schwierigkeiten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Für passive Lärmschutzmaßnahmen wenden Sie sich
als Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigter von
baulichen Anlagen vor Beginn der
Lärmschutzmaßnahme an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellt den Antrag beim
Eisenbahn-Bundesamt (EBA).