Private Gleisanschlüsse (Anschlussförderrichtlinie)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben, max. 10 €/Tonne bzw. 40 €/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr
  • Für Unternehmen in privater Rechtsform
  • Fördert Investitionen in Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von privaten Gleisanschlüssen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen in privater Rechtsform

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz folgender Anlagen finanzieren:

  • Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche
  • multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße
  • Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Gleisanschluss befindet sich in Ihrem wirtschaftlichen Eigentum.
  • Die Schienenanlage stellt die unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens her.
  • Durch eine Finanzierung allein mit Eigenmitteln können Sie die Anlage nicht wirtschaftlich führen.
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist, unter Berücksichtigung der Förderung, gesichert.
  • Im Nachweiszeitraum werden Gütertransporte über die Anlage abgewickelt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Investitionsausgaben für Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche und für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen
    • bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen
  • Förderhöhe:
    • max. 10 €/Tonne bzw. 40 €/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr
    • auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer sind zu max. 50% zu berücksichtigen
    • bei leichten Gütern wird die Zuwendung auf 300 € je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und auf 120 € je 100 Güterwagenkilometer bei Zugrundelegung der Transportleistung begrenzt
  • Bagatellgrenze: 15.000 €

Bei Nichterreichen des zusätzlichen Transportvolumens ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren. Die Förderquote von insgesamt max. 50% bzw. max. 80% darf jedoch nicht überschritten werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anlagen für innerbetriebliche Transporte

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt