Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben, max. 10 €/Tonne bzw. 40 €/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr
Für Unternehmen in privater Rechtsform
Fördert Investitionen in Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von privaten Gleisanschlüssen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Unternehmen in privater Rechtsform
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in Neubau, Ausbau,
Reaktivierung und Ersatz folgender Anlagen finanzieren:
Gleisanschlüsse einschließlich
Anschlussweiche
multifunktionale Anlagen für den Umschlag
Schiene/Straße
Zuführungs- und Industriestammgleise zu
Gleisanschlüssen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Gleisanschluss befindet sich in Ihrem
wirtschaftlichen Eigentum.
Die Schienenanlage stellt die unmittelbare oder
mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen
Eisenbahninfrastrukturunternehmens her.
Durch eine Finanzierung allein mit
Eigenmitteln können Sie die Anlage nicht wirtschaftlich
führen.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist, unter
Berücksichtigung der Förderung, gesichert.
Im Nachweiszeitraum werden Gütertransporte über die
Anlage abgewickelt.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
bis zu 50% der förderfähigen Investitionsausgaben für
Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche und für Zuführungs-
und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen
bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben für Maßnahmen
an multifunktionalen Anlagen
Förderhöhe:
max. 10 €/Tonne bzw. 40 €/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr
auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte
Tonnenkilometer sind zu max. 50% zu berücksichtigen
bei leichten Gütern wird die Zuwendung auf 300 € je Güterwagen
bei der Angabe des Transportaufkommens und auf 120 € je 100
Güterwagenkilometer bei Zugrundelegung der Transportleistung
begrenzt
Bagatellgrenze: 15.000 €
Bei Nichterreichen des zusätzlichen Transportvolumens ist der
Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln
kumulieren. Die Förderquote von insgesamt max. 50% bzw. max. 80%
darf jedoch nicht überschritten werden.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
Unternehmen in Schwierigkeiten
Anlagen für innerbetriebliche Transporte
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen
Formulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn der Maßnahme stellen.