Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)

  • Nachrangdarlehen bzw. Zuschüsse bis zu 90%, max. 800.000 € bzw. 50.000 €
  • Für Forschungseinrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Finanziert innovative Projekte in der Agrarwirtschaft
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • nicht börsennotierte, agrarnahe Start-ups
    • mit einer Betriebsstätte in Deutschland
    • die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ im Sinne von Anhang I der AGVO erfüllen
    • die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den das beihilfefähige Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt hat
    • die kein anderes Unternehmen übernommen haben bzw. nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind, es sei denn, der Umsatz des übernommenen Unternehmens macht weniger als 10% des Umsatzes des beihilfefähigen Unternehmens im Geschäftsjahr vor der Übernahme aus oder der Umsatz des aus einem Zusammenschluss hervorgegangenen Unternehmens ist um weniger als 10% höher als der Gesamtumsatz, den die beiden sich zusammenschließenden Unternehmen im Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielt haben
    • deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt
    • die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben
    • die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden

Was wird gefördert?

Sie können ein Nachrangdarlehen sowie einen Zuschuss für die Gründung Ihres Unternehmens oder die Festigung in der Frühfinanzierungsphase (Seed- und Start-up-Phase) erhalten.

Mit der Förderung können Sie insbesondere die folgenden Vorhaben finanzieren:

  • Betriebsausgaben für Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal), Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen in Wirtschaftsgüter, Markterschließung und Ausbildung
  • Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt-, beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte
  • Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen auf Basis eines „Innovationsgutscheines“.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben hat plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Kapitaldienstfähigkeit.
  • Die Personen der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens haben die hierfür ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung.
  • Sie haben ein innovatives Geschäftsmodell mit einem hohen Nutzen für die agrarwirtschaftliche Wertschöpfungskette.
  • Das Vorhaben ist nicht der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzurechnen.
  • Sie haben das Vorhaben nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen.
  • Sie halten die Zweckbindungsfristen von 3 (EDV-Ausstattung), 5 (bewegliche Wirtschaftsgüter) bzw. 10 Jahren (unbewegliche Wirtschaftsgüter) ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: je nach Art des Vorhabens Nachrangdarlehen oder Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins
  • Förderumfang:
    • Nachrangdarlehen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
    • Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen, begrenzt auf 15% der Darlehenssumme
  • Förderhöhe:
    • Nachrangdarlehen: bis zu 800.000 € EUR
    • Zuschuss:  bis zu 50.000 €
  • Laufzeiten: 2 bis 10 Jahre
  • Auszahlung:
    • Nachrangdarlehen: in Tranchen auf Abruf und nach Erfüllung der im Zuwendungsbescheid definierten Voraussetzungen
    • Zuschuss: nach Vorlage von Rechnung und Zahlungsbeleg für die in Anspruch genommenen Beratungsleistungen
  • Sicherheiten: i.d.R. unbesichert

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts
  • Vorhaben Unternehmen, die einer Beihilferückforderung der EU-Kommission nicht Folge geleistet haben
  • Vorhaben von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Ablösungen bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes
  • Projekte (z.B. Prototypenentwicklung), die im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), insbesondere unter den Voraussetzungen der Artikel 25, 28 AGVO, bereits förderfähig sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist mehrstufig:

  • Zunächst legen Sie Ihren Businessplan bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vor.
  • Nach Aufforderung reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein.
  • Wenn Sie die fomellen Antragskriterien erfüllen, werden Sie zum persönlichen Gespräch und zur Präsentation des Geschäftsmodells (Pitch) eingeladen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt aus den Mitteln des Zweckvermögens des Bundes.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

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