Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien)
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Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
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Für Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, kommunale Eigenbetriebe
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Fördert Maßnahmen der Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie des Bodenschutzes
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Fördergeber: Land NRW