Zuschüsse vom Bund über ein Drittel der förderfähigen Kosten
Für Städte und Gemeinden
Fördert die Entwicklung von Städten und Gemeinden in den Bereichen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Städte
Gemeinden
Investoren bzw. Eigentümer, die in einem Fördergebiet ein
förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, wenden sich an die
Gemeinde.
Was wird gefördert?
Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern
Finanzhilfen. Dies geschieht auf der Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Im Rahmen von
Förderrichtlinien bestimmen die Länder die Förderfähigkeit von
Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere
Auswahlkriterien (in Nordrhein-Westfalen: Förderrichtlinien Stadterneuerung).
Aus den von Bund und Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen
können Sie einen Zuschuss für Investitionen in die
Erneuerung und Entwicklung Ihrer Stadt oder
Gemeinde erhalten. Gefördert werden städtebauliche
Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt-
und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der
Stadt als Wirtschafts- und Wohnstandort
stärken.
Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der
Stadt- und Ortskerne
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im
Quartier gemeinsam gestalten
Wachstum und nachhaltige Erneuerung –
Lebenswerte Quartiere gestalten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie setzen die Fördermittel nach dem Besonderen Städtebaurecht
des Baugesetzbuchs (BauGB) ein.
Fördergegenstand sind städtebauliche Maßnahmen als Einheit,
d.h. Gesamtmaßnahmen.
Das Fördergebiet ist räumlich abgegrenzt.
Sie legen ein städtebauliches
Entwicklungskonzept vor, in dem Ziele und Maßnahmen im
Fördergebiet dargestellt sind und das unter
Bürgerbeteiligung entstanden ist.
Das Entwicklungskonzept enthält bei Neuaufstellung oder
Überarbeitung eine Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz
und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung konkreter Ziele und
Maßnahmen.
Das Entwicklungskonzept ist aktuell und in ein ggf. bereits
vorhandenes gesamtstädtisches Konzept eingebettet. Es enthält
Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher
Maßnahmen.
Enthalten ist mindestens eine Maßnahme des
Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
Bund: grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Kosten
Land und Gemeinde: zwei Drittel der förderfähigen Kosten
Einzelnen Eigentümern bzw. Investoren können die Gemeinden
Zuschüsse oder Darlehen gewähren. Näheres bestimmen die
Förderrichtlinien der Länder (in Nordrhein-Westfalen: Förderrichtlinien
Stadterneuerung).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die
Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und
Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Die
Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung
und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB).
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2025) vom 22.05.2025, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24.06.2025, B5
Informationen des BMWSB, Stand 06/2025
Weitere Informationen zum Programm:
Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen: Städtebauförderung