Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Investoren bzw. Eigentümer, die in einem Fördergebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, wenden sich an die Gemeinde.
Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen. Dies geschieht auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Im Rahmen von Förderrichtlinien bestimmen die Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien (in Nordrhein-Westfalen: Förderrichtlinien Stadterneuerung).
Aus den von Bund und Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen können Sie einen Zuschuss für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten. Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Stadt als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.
Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Einzelnen Eigentümern bzw. Investoren können die Gemeinden Zuschüsse oder Darlehen gewähren. Näheres bestimmen die Förderrichtlinien der Länder (in Nordrhein-Westfalen: Förderrichtlinien Stadterneuerung).
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Grundlage der Förderung:
Weitere Informationen zum Programm:
Krausenstraße 17–18
10117 Berlin
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