Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände (mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen erhalten.

Die Förderung erfolgt in den folgenden Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Mitfinanziert werden folgende Projekte:

Gesamtmaßnahme: städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden Grundsätze von der Gemeinde abgegrenzt worden ist und für dessen Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von eigenständigen Teilmaßnahmen notwendig ist

Städtebauliche Einzelvorhaben: insbesondere für städtebauliche Einzelvorhaben von erheblicher städtebaulicher Bedeutung, die sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden

Übrigens: Sie können die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Gemeinde hat für das Fördergebiet ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept (ISEK) vorgelegt.
  • Im Rahmen der zu fördernden Gesamtmaßnahme führen Sie Teilmaßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel durch, insbesondere durch Verbesserung der dazu gehörenden Infrastruktur (u.a. energetische Gebäudesanierung, Flächenrecycling, Nutzung klimaschonender Baustoffe sowie Schaffung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen).
  • Teilmaßnahmen sind einer in ein Städtebauförderprogramm aufgenommenen Gesamtmaßnahme zugeordnet.
  • Städtebauliche Einzelvorhaben fügen sich in ein städtebauliches Konzept ein und dienen den Zielen und Zwecken der Städtebauförderung.
  • Im Fall von Teilmaßnahmen und städtebaulichen Einzelvorhaben besteht eine ausreichende Planungssicherheit.
  • Die Finanzierung Ihrer Maßnahme ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: i.d.R. 60% der förderfähigen Ausgaben; möglich sind Zu- und Abschläge von je 10% abhängig von den Arbeitslosenzahlen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde
  • Bagatellgrenze für städtebauliche Einzelvorhaben: 50.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Anträge sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Die Bezirksregierung prüft als Bewilligungsbehörde den angemeldeten Förderbedarf und erstellt einen Programmvorschlag. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) stellt die Vorschläge der Bezirksregierungen zu einem Programm zusammen, stimmt dieses mit der EFRE-Verwaltungsbehörde NRW und/oder dem Bund ab und gibt das Programm bekannt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm und den jährlichen Programmausschreibungen:

Die Kommunen im Rheinischen Revier können seit Juli 2021 im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms Rheinisches Revier der Zukunft Projekte und Projektideen im Dialog mit Förder- und Beratungsstellen erörtern. Gefördert werden städtebauliche Projekte, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes in Gebieten, die vom Braunkohletagebau betroffen sind, für Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum steigern.

Kontakt

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf

Tel.: 0 211 8618-50

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 5231 71-0

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0 211 475-0

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0 221 147-0

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0 251 411-0

Weitere Förderangebote

Städtebauförderung

Zuschüsse vom Bund über ein Drittel der förderfähigen Kosten

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Infrastrukturrichtlinie

Zuschüsse zwischen 50 und 80% bzw. in Ausnahmen 95%

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

NRW.BANK.Kommunal Invest/ NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%