Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

  • Zuschüsse von 20% bis 40% der förderfähigen Ausgaben zwischen 10.000 € und 1,2 Mio. €
  • Für landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und KMU
  • Fördert Investitionen in Wirtschaftsgüter zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erschließungs- und Stallbaumaßnahmen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die

  • mehr als 25% ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften,
  • die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
  • als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden investiven Maßnahmen finanzieren:

  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
  • Investitionen in Bewässerungsanlagen bei mind. 15% Wassereinsparung
  • Investitionen in Frostschutzanlagen für Sonderkulturen
  • Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware
  • Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen (ausgesetzt bis zum 31.12.2024),
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Erwerb von Patenten und Lizenzen
  • Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse

Übrigens: Ergänzend können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Junglandwirtezuschuss sowie Zuschüsse zur Finanzierung von Erschließungskosten bei Aussiedlungen erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie tätigen Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über die beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes verfügen und dass das Unternehmen und das Investitionskonzept wirtschaftlich sind.
  • Sie stellen sicher, dass geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung, Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet und nicht veräußert werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 20% des förderungsfähigen Investitionsvolumens bei Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
    • 35% bis 40% des förderungsfähigen Investitionsvolumens bei Stallbauinvestitionen für besonders tiergerechte Haltung
    • für Investitionen von Junglandwirten (bis höchstens 40 Jahre) zusätzlich 10% des förderungsfähigen Investitionsvolumens, max. 10.000 €
  • Förderhöhe:
    • mind. 20.000 €
    • bei Investitionen zur Installation eines weichen oder elastisch verformbaren Liegebereichs bei der Kälberhaltung mind. 10.000 €
    • max. 1,2 Mio. €, kann in der Förderperiode 2023–2027 nur einmal ausgenutzt werden

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen wie z.B. der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten oder Pflanzen sowie Ersatzinvestitionen, Maschinen und Geräte für die Innen- und Außenwirtschaft sowie laufende Betriebsausgaben
  • Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude
  • Landankauf
  • Vorhaben von Unternehmen,
    • an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25% des Eigenkapitals beteiligt ist
    • in Schwierigkeiten
    • die einer Rückforderungsanordnung der Kommission nicht Folge geleistet haben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreis.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

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