Wer wird gefördert?

  • aktive Landwirtinnen und Landwirte

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen finanzieren zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die Betriebsinhabern in benachteiligten Gebieten im Vergleich mit Betriebsinhabern in nicht benachteiligten Gebieten entstehen.

Als benachteiligt gelten bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in speziellen Gebieten (Ausgleichszulagengebiet).

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie bewirtschaften im Antragsjahr mind. 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von der Ertragsmesszahl (EMZ) zwischen 25 und 75 €/ha
  • Bagatellgrenze: 250 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Hinweis: Liegt Ihr landwirtschaftlicher Betrieb in einem Gebiet mit umweltspezifischen Einschränkungen, dann können Sie darüber hinaus Ausgleichszahlungen erhalten.

Kontakt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40
48147 Münster

Tel.: 0 251 2376-0

Weitere Förderangebote

Landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

Zuschüsse bis zu 135 € pro Hektar, Erhöhung durch diverse Maßnahmen möglich