Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
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Zuschüsse von 25 bis 75 € pro Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl
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Für aktive Landwirtinnen und Landwirte in benachteiligten Gebieten mit mind. 3 ha bewirtschafteter Fläche
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Fördert dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung in benachteiligten Gebieten
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Fördergeber: Land NRW
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Tel.: 0 251 2376-0