Landwirtschaft - Produktionssicherung

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Finanziert Betriebsmittel, Investitionen in die Produktionssicherung, Umschuldungen für Hofübergaben
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU

Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für die Finanzierung von Betriebsmitteln und für sonstige Finanzierungen zur Produktionssicherung erhalten.

Sie können mit dem Darlehen beispielsweise folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erwerb von Flächen, Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen
  • Erwerb von Tieren
  • Anlagen für die Entwässerung oder Bewässerung
  • Umschuldungen nur im Rahmen von Hofübergabeverträgen
  • Abfindung weichender Erben

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Sie müssen keine weiteren Voraussetzungen beachten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen
  • Auszahlung: 100%
  • Zinsbonus: Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 02.01.2023
  • Informationen der LR, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 30.06.2028

Weitere Informationen:

Formulare und Merkblätter

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