Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse
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Zuschüsse i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 150.000 €
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Für Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft
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Fördert Absatz land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität
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Fördergeber: Land NRW