Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 20.000 € pro Jahr
Begünstigt KMU mit technologischem Potenzial, weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 20 Mio. €
Fördert externe Management- und Beratungsdienstleistungen zur Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
autorisierte Beratungsunternehmen, die förderfähige
Beratungsleistungen durchführen
Begünstigt werden eigenständige kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
einschließlich des Handwerks im Sinne der KMU-Definition der EU mit
technologischem Potenzial,
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
weniger als 100 Mitarbeitern beschäftigen und
einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 20
Mio. €.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für externe Management- und
Beratungsdienstleistungen erhalten, wenn Sie Produkt- und
technische Verfahrensinnovationen in Ihrem Unternehmen vorbereiten
und durchführen wollen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische
Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder
Wirtschaftszweige. Sie erfolgt in zwei Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Ist-Zustandes
des zu beratenden Unternehmens
Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für ein
Realisierungskonzept
Entwicklung eines entsprechenden Finanzierungsplans
einschließlich öffentlicher Förderprogramme
Abschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs für Erstellung
und Umsetzung des Realisierungskonzepts,
qualitative Einschätzung des Erfolgs der Umsetzung dieses
Konzepts
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen
und Marktanalysen
Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers für die
Beseitigung der festgestellten Defizite
Entwicklung eines technisch/technologischen, organisatorischen
und finanziellen Realisierungskonzepts
Vorbereitung einer entsprechenden Kooperation zwischen
beratenem Unternehmen und ggf. externem Technologiegeber
Information über öffentliche Förderprogramme
Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen
insbesondere mit Banken oder Venture Capital-Gesellschaften
Kreativworkshop
Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines
Innovationsmanagements
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Beratungsdienstleistungen erfüllen die Anforderungen an die
Leistungsstufen und werden von autorisierten Beratungsunternehmen
erbracht.
Die Beratungen werden wettbewerbs- und vertriebsneutral
durchgeführt.
Die Leistungen basieren auf einem Beratungsvertrag zwischen
Unternehmen und Beratungsunternehmen.
Die Beratung und Beantragung der Förderung ist für
Beratungsunternehmen auf 350.000 € pro Jahr begrenzt.
Das beratene Unternehmen bestätigt die vertragsgemäße
Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen
schriftlich.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: 50% der vorhabenbezogenen
Ausgaben
Förderhöhe: pro Beratertag sind Ausgaben von
bis zu 1.100 € förderfähig, insgesamt
in Leistungsstufe 1: bis zu 8 Beratertage, bei Einbeziehung
sachverständiger Dritter bis zu 10 Beratertage
in Leistungsstufe 2: bis zu 20 Beratertage, bei Einbeziehung
sachverständiger Dritter bis zu 25 Beratertage
pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem
Förderwert von insgesamt max. 20.000 €
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Die bestehenden EU-Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind
einzuhalten.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Kosten der Markteinführung
bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte
Innovations-, Transfer- und Beratungsleistungen,
Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen
Beratungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten
oder Dienstleistungen stehen
Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Als an einer Beratung interessiertes Unternehmen wenden Sie sich
an ein Beratungsunternehmen, das zur Durchführung des Programms
autorisiert ist. Die Anschriften der autorisierten
Beratungsunternehmen können auf den Internetseiten des DLR
Projektträgers abgerufen werden.
Interessierte Beratungsunternehmen können sich als
Beratungsunternehmen autorisieren lassen.