Kulturelle Filmförderung

  • Zuschüsse bis zu 1 Mio. € je nach Förderbereich
  • Für Produzenten, Hersteller, Regisseure, Autoren und Filmverleiher
  • Fördert deutsche Filme und die deutsche Filmwirtschaft, z.B. Drehbücher, Stoffentwicklung, Produktion, Verleih
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Produzenten und Produzentinnen
  • Hersteller und Herstellerinnen
  • Regisseure und Regisseurinnen
  • Autoren und Autorinnen
  • Filmverleihunternehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Unterstützung des deutschen Films und der Filmwirtschaft. Die Förderung ist jurybasiert und wird für Spiel-, Kinder-, Dokumentar- und Kurzfilme einchließlich Animations- und Experimentalfilme sowie hybride Formen gewährt.

Sie können Unterstützung in folgenden Bereichen erhalten:

  • Entwicklungsförderung
    • Treatmentförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme
    • Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme
    • Projektentwicklungsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme
    • Treatment-, Drehbuch und Projektentwicklungsförderung für programmfüllende Kinderfilme
  • Produktionsförderung für
    • programmfüllende Spielfilme
    • programmfüllende Dokumentarfilme
    • Kinderfilme
    • Kurzfilme
  • Verleihförderung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um einen deutschen Film, d.h.
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
    • oder die regieführende Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder ist Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz.
  • Mindestens eine federführende Produzentin bzw. ein federführender Produzent ist Deutsche bzw. Deutscher oder hat seinen bzw. ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz.
  • Die reguläre Kino-Erstauswertung findet in der Bundesrepublik Deutschland statt.
  • Der Film ist für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern in Deutschland bestimmt und geeignet und darf nicht überwiegend werblichen Charakter haben oder werblichen Zwecken dienen.
  • Sie berücksichtigen die Belange der Diversität, der Inklusion und Antidiskriminierung einschließlich der Belange der Geschlechtergerechtigkeit und der Belange der Menschen mit Behinderung sowie die Belange ökologisch und sozial nachhaltiger Filmproduktion angemessen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Treatmentförderung: bis zu 15.000 €
    • Drehbuchförderung: bis zu 50.000 €, ggf. zzgl. bis zu 10.000 € für Beratungsleistungen
    • Projektentwicklungsförderung: bis zum 150.000 €
    • Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme: bis zu 1 Mio. €
    • Produktionsförderung für Kurzfilme: bis zu 40.000 €
    • Verleihförderung: bis zu 150.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Filmvorhaben mit verfassungsfeindlichen oder gesetzwidrigen Inhalten
  • Filmvorhaben mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Schwerpunkt
  • Filmvorhaben, die offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Filmförderungsanstalt (FFA).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Stand 06/2025
  • Informationen der FFA, Stand 09/2025

 Geltungsdauer: 31.12.2028

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt