Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW
Darlehen und Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Kosten, abhängig von Art der Maßnahme
Für Produzenten, Drehbuchautoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Kinobetreiber und Abspielstätten in NRW
Fördert Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Verleih, Vertrieb, Präsentationen, Modellprojekte
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Unternehmen oder Freischaffende, insbesondere
Produzenten
Drehbuchautoren
Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen
Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos, Abspielstätten und
Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen oder einen Zuschuss für Vorhaben in den
folgenden Bereichen erhalten:
produktionsvorbereitende Maßnahmen
Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen
Post-Produktions-Maßnahmen
Festivalpräsentation
Verleih und Vertrieb
Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen
Hörspiel
innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte
sonstige Maßnahmen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie haben einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine
Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik
Deutschland oder sind dort ansässig.
Die Kosten des Förderprojekts sind branchenüblich und nach dem
Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens weisen Sie spätestens 6
Monate nach Bewilligung der Fördermittel nach.
Im Vor- und/oder Nachspann des geförderten Projekts sowie in
den gedruckten Werbematerialien weisen Sie in geeigneter Form auf
die Förderung durch die Film- und Medienstiftung NRW hin.
Sie realisieren das Projekt in Nordrhein-Westfalen und
verwenden den Förderungsbetrag soweit wie möglich dort.
Sie beachten die für die Produktionsförderung geltenden
ökologischen Standards.
Weitere Förderbedingungen ergeben sich aus den Regelungen zur
jeweiligen Förderart.
Wie wird gefördert?
Förderart: Darlehen oder Zuschuss
Förderumfang: bis 80% der nachgewiesenen
Kosten
Förderhöhe: abhängig von der Art der
Maßnahme
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen online bei der Film- und Medienstiftung
NRW.
Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum
jeweiligen Einreichtermin und vor Beginn des
Vorhabens stellen.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Förderleitlinien der Film- und Medienstiftung NRW vom
01.01.2024
Informationen der Film- und Medienstiftung NRW, Stand
02/2024