Städtebauförderung

  • Zuschüsse vom Bund über ein Drittel der förderfähigen Kosten
  • Für Städte und Gemeinden
  • Fördert die Entwicklung von Städten und Gemeinden in den Bereichen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Städte
  • Gemeinden

Investoren bzw. Eigentümer, die in einem Fördergebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, wenden sich an die Gemeinde.

Was wird gefördert?

Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen. Dies geschieht auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Im Rahmen von Förderrichtlinien bestimmen die Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien (in Nordrhein-Westfalen: Förderrichtlinien Stadterneuerung).

Aus den von Bund und Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen können Sie einen Zuschuss für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten. Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Stadt als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.

Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie setzen die Fördermittel nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) ein.
  • Fördergegenstand sind städtebauliche Maßnahmen als Einheit, d.h. Gesamtmaßnahmen.
  • Das Fördergebiet ist räumlich abgegrenzt.
  • Sie legen ein städtebauliches Entwicklungskonzept vor, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind und das unter Bürgerbeteiligung entstanden ist.
  • Das Entwicklungskonzept enthält bei Neuaufstellung oder Überarbeitung eine Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen.
  • Das Entwicklungskonzept ist aktuell und in ein ggf. bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept eingebettet. Es enthält Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen.
  • Enthalten ist mindestens eine Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Bund: grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Kosten
    • Land und Gemeinde: zwei Drittel der förderfähigen Kosten

Einzelnen Eigentümern bzw. Investoren können die Gemeinden Zuschüsse oder Darlehen gewähren. Näheres bestimmen die Förderrichtlinien der Länder (in Nordrhein-Westfalen: Förderrichtlinien Stadterneuerung).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.

Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024) vom 13.07.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 31.07.2023, B4
  • Informationen des BMWSB, Stand 08/2023

Weitere Informationen zum Programm:

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