Photonik Forschung Deutschland (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert Vorhaben zur Weiterentwicklung des Innovationssystems der Photonik
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung des Innovationssystems der Photonik.

Das Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Programmschwerpunkten finanzieren:

  • Photonik in Wachstumsmärkten, d.h. im Bereich der Beleuchtung, Energietechnik, Biophotonik und digitalen Optik
  • integrierte photonische Systemtechnologie in den Bereichen Faseroptik und integrierte photonische Schaltkreise
  • photonische Prozessketten in der Produktion und für neue optische Messverfahren
  • Basisforschung zur Photonik, d.h. Forschung zu neuen Strahlquellen durch Integration und Automatisierung, zu Materialien, Oberflächen, Schichten und Optiken sowie zu organischer Optoelektronik
  • Emerging Technologies, d.h. Forschung zu Quantenoptik und maßgeschneiderten photonischen Materialien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
  • Das Vorhaben ist auf konkrete Anwendungen und Zukunftsmärkte ausgerichtet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht eine differenzierte Bonusregelung, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erhalten Sie auch beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Stand 12/2023
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 07/2022

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt