Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) - Marktaktivierung
Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig vom Förderbereich
Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wirtschaftlich tätige natürliche Personen in Deutschland
Fördert innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
Fördergeber: Bund
Aktuelle Hinweise
Derzeit ist keine Antragstellung möglich. Laut Information des Projektträgers soll die Förderrichtlinie auf Basis der novellierten AGVO angepasst und verlängert werden. Nähere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.
Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
wirtschaftlich tätige natürliche Personen
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative
Produkte im Bereich der Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie.
Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende Produkte
und Vorhaben finanzieren:
Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser) und Flugzeuge, die mit
einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, sowie deren
Betankungs- und Wartungsinfrastruktur
Sonderfahrzeuge in der Logistik, die mit einem
Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, sowie deren
Betankungsinfrastruktur
brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische
oder netzferne Infrastrukturen
hocheffiziente brennstoffzellenbasierte
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), sofern sie zur
Bordenergieversorgung auf Schiffen, Fahrzeugen und Flugzeugen
verwendet werden
lokale Wasserstoffinfrastruktur im Mobilitätssektor
Elektrolyseure zur Vor-Ort-Erzeugung von Wasserstoff für den
Einsatz im Mobilitätsbereich
Umweltstudien
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie sind verpflichtet, projektbezogene Informationen für die
Koordinierung übergeordneter Programmthemen zu liefern und sich
ggf. aktiv an der Begleitforschung zu beteiligen.
Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Erlass des
Zuwendungsbescheids beginnen.
Für die Förderung von Investitionen in Fahrzeuge und Flugzeuge
sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik, Elektrolyseure,
brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder
netzferne Infrastrukturen hat der Betrieb der geförderten
innovativen Technologie gegenüber dem Betrieb konventioneller
Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen.
Bei Elektrolyseuren wird der erzeugte Wasserstoff im
Mobilitätsbereich eingesetzt und der Elektrolyseur wird mit
erneuerbarem Strom betrieben.
Die hocheffizienten KWK-Anlagen erbringen im Vergleich zur
getrennten Erzeugung Primärenergieeinsparungen.
Für die Wasserstoffinfrastrukturen zur Bereitstellung und
Abgabe von Wasserstoff für den Mobilitätssektor ist gewährleistet,
dass die Infrastruktur interessierten Nutzern zu offenen,
transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung
steht. Der für die Nutzung oder den Verkauf der Infrastruktur in
Rechnung gestellte Preis entspricht dem Marktpreis.
Umweltstudien beziehen sich unmittelbar auf Investitionen, die
dem Umweltschutz dienen, und werden bei einem qualifizierten
Dienstleister in Auftrag gegeben.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
Investitionen in Fahrzeuge und Flugzeuge sowie Sonderfahrzeuge
in der Logistik, brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung
für kritische oder netzferne Infrastrukturen: bis zu 40% der
förderfähigen Ausgaben
Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen: bis zu 45% der
förderfähigen Ausgaben
Investitionen in öffentliche
Wasserstoffbetankungsinfrastruktur: bis zu 100% der
zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderquoten werden in den jeweiligen
Förderaufrufen festgelegt
Investitionen in Elektrolyseur: bis zu 45% der förderfähigen
Ausgaben
Umweltstudien: bis zu 50% der Ausgaben
Kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können im Einzelfall höhere
Beihilfeintensitäten gewährt werden.
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung in der Regel nicht mit anderen
öffentlichen Mitteln kumulieren.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Unternehmen oder Personen in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten
Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft
verpflichtet sind
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.
Sie stellen den Antrag beim Projektträger Jülich,
Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur
(EVI).
Aktuelle Bekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen liegen derzeit nicht vor.