Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts
  • natürliche Personen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung.

Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien
  • Forschungsinfrastrukturen
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
  • Innovationscluster
  • KMU und die Erlangung von Patenten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • In Verbundvorhaben wirken mindestens 2 rechtlich selbstständige Verbundpartner arbeitsteilig zusammen.
  • Sie liefern projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen und beteiligen sich aktiv an der Begleitforschung.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien
      • industrielle Forschung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten
      • experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der förderfähigen Kosten
    • Forschungs-, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen: bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Innovationscluster: bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • KMU und die Erlangung von Patenten: bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Projekte von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
    • Projekte von Helmholtz-Zentren, der Fraunhofer-Gesellschaft und vergleichbaren Institutionen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
    • Projekte von Gebietskörperschaften sowie weiteren rechtsfähigen Einrichtungen: bis zu 80% der förderfähigen Kosten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Ihren Antrag reichen Sie in der ersten Stufe im Rahmen von Aufrufen zu den jeweils angegebenen Stichtagen über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI), ein.

Die Koordination, Steuerung, programmatische Verwertung und die Kommunikation der Fördermaßnahmen übernimmt die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich EVI

Lützowstraße 109
10785 Berlin

Tel.: 0 30 20199-532

Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

NOW GmbH

Fasanenstraße 5
10623 Berlin

Tel.: 0 30 3116116-100

Weitere Förderangebote

Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Marktaktivierung

Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig vom Förderbereich