Nationale Bioökonomiestrategie (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert FuE-Vorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen in der Agrarwirtschaft und anderen Bereichen zu biologischem Wissen, fortschrittlichen Technologien, zur Rohstoffbasis für nachhaltiges Wirtschaftssystem
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU
  • Hochschulen
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in der Agrarwirtschaft sowie anderen produzierenden Bereichen.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in den zwei folgenden Leitlinien finanzieren:

  • biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und klimaneutrales Wirtschaftssystem
  • Rohstoffbasis der Wirtschaft, die durch biogene Ressourcen nachhaltig und kreislauforientiert ausgerichtet werden soll

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Das Programm hat Ziele auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen und in allen wirtschaftlichen Sektoren. Die sechs Hauptziele sind:

  • Bioökonomische Lösungen für die Nachhaltigkeitsagenda entwickeln
  • Potenziale der Bioökonomie innerhalb ökologischer Grenzen erkennen und erschließen
  • Biologisches Wissen erweitern und anwenden
  • Ressourcenbasis der Wirtschaft nachhaltig ausrichten
  • Deutschland zum führenden Innovationsstandort der Bioökonomie ausbauen
  • Gesellschaft einbinden, nationale und internationale Kooperationen intensivieren

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten; die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen i.d.R. bis zu 100% der entstehenden Ausgaben
    • Einzelheiten im Übrigen den Förderrichtlinien und Projektaufrufen zu entnehmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie reichen auf Grundlage der Bekanntmachungen Projektskizzen beim Projektträger Jülich (PtJ) ein.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 07/2022
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 03/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt