Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Finanzierung medizinischer Forschung an Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaft.

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Das Programm gliedert sich in 2 Leitlinien und 3 Handlungsfelder. Die Leitlinien „Der Mensch im Mittelpunkt“ und „Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel“ sind querschnittlich angelegt und eng miteinander verwoben. Insbesondere sollen innovative Gesundheitsanwendungen den Menschen erreichen und in der alltäglichen Versorgung in Praxen und Kliniken ankommen.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderbereichen finanzieren:

  • Handlungsfeld 1: Forschungsförderung – Krankheiten vorbeugen und heilen mit den Schwerpunkten
    • Volkskrankheiten
    • Public-Health-Forschung
    • globale medizinische Forschungsaufgaben
  • Handlungsfeld 2: Innovationsförderung – Medizinischen Fortschritt vorantreiben mit den Schwerpunkten
    • Pionierforschung als Basis für Gesundheitsinnovationen
    • Innovationen schneller zu den Menschen bringen
    • Steigerung des Innovationspotenzials der Gesundheitswirtschaft
  • Handlungsfeld 3: Strukturförderung – Forschungsstandort stärken mit den Schwerpunkten
    • Vielfalt des deutschen Wissenschaftssystems
    • exzellente Forschung
    • Spitzenkräfte der Gesundheitsforschung von morgen
    • Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Gesundheitsforschung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten; die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der entstehenden Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erhalten Sie auch bei den Projektträgern:

  • Projektträger im DLR
  • Projektträger Jülich (PtJ)
  • VDI Technologiezentrum GmbH

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Stand 07/2025
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 01/2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Tel.: 0 2461 61-3855

Projektträger im DLR

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Tel.: 0 228 3821-1210

VDI Technologiezentrum GmbH

Johannisstraße 5–6
10117 Berlin

Tel.: 0 30 2759506-52, -53

Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes

beim Projektträger Jülich

Lützowstraße 109
10785 Berlin

Hotline (0800) 2623-008

Weitere Förderangebote

Medizintechnik (Fachprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

KMU-innovativ: Medizintechnik

Zuschüsse für Verbundprojekte (für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben)