Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)

  • Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €, bei LEADER-Vorhaben bis zu 70%
  • Für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasser- und Bodenverbände
  • Fördert Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur, insbesondere von Wirtschaftswegen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Wasser- und Bodenverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur, insbesondere von Verbindungs- und Hauptwirtschaftswegen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Ausbau und Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen
  • erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme
  • Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse)
  • erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben wird in einem Ort oder Ortsteil mit bis zu 10.000 Einwohnern durchgeführt.
  • Die Maßnahme erfolgt innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • je Vorhaben 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €
    • bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70%

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung, Dezernat 33.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt