Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von Maßnahme und Antragsteller
  • Für soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher, freier Trägerschaft, deren Träger und Verbände, gemeinnützige juristische Personen
  • Fördert Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in sozialen Einrichtungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig, rechtsfähig und rechtlich selbstständig sind

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten finanzieren:

  • Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
  • Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
  • übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Tätigkeit hat einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen, also Menschen, die besonders unter der Klimakrise leiden (z.B.Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, psychisch beeinträchtigte Personen, stationäre Patienten, Wohnungslose, Geflüchtete, Kinder sowie aufgrund ihres sozialen Status benachteiligte Gruppen).
  • Es handelt sich um freiwillige investive Maßnahmen.
  • Sie haben ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist ein.
  • Sie weisen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach.
  • Die Maßnahmen entsprechen den baulichen und technischen Anforderungen.
  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Kommunen, bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • bei finanzschwachen Kommunen sowie juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbände bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Förderhöhe (max. Fördersumme):
    • für den FSP 1 70.000 € für i.d.R. 12 Monate
    • für den FSP 2 500.000 € für i.d.R. 18 Monate
    • für den FSP 3 175.000 € für i.d.R. 24 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • die Bundesländer sowie deren Einrichtungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Sie können Anträge innerhalb von bestimmten Zeitfenstern einreichen, die im Internet bekanntgegeben werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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