Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von Maßnahme und Antragsteller
Für soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher, freier Trägerschaft, deren Träger und Verbände, gemeinnützige juristische Personen
Fördert Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in sozialen Einrichtungen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts
Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts,
die gemeinnützig, rechtsfähig und rechtlich selbstständig sind
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in
sozialen Einrichtungen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels.
Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden
Förderschwerpunkten finanzieren:
Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die
Klimakrise
Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die
Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für
Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihre Tätigkeit hat einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen,
also Menschen, die besonders unter der Klimakrise leiden
(z.B.Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen,
psychisch beeinträchtigte Personen, stationäre Patienten,
Wohnungslose, Geflüchtete, Kinder sowie aufgrund ihres sozialen
Status benachteiligte Gruppen).
Es handelt sich um freiwillige investive Maßnahmen.
Sie haben ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten
zur Durchführung des Vorhabens.
Sie halten die Zweckbindungsfrist ein.
Sie weisen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach.
Die Maßnahmen entsprechen den baulichen und technischen
Anforderungen.
Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie
Kommunen, bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
bei finanzschwachen Kommunen sowie juristischen Personen des
privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere
Wohlfahrtsverbände bis zu 90% der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben
Förderhöhe (max. Fördersumme):
für den FSP 1 70.000 € für i.d.R. 12 Monate
für den FSP 2 500.000 € für i.d.R. 18 Monate
für den FSP 3 175.000 € für i.d.R. 24 Monate
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag bei dem Projektträger Zukunft –
Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Sie können Anträge innerhalb von bestimmten
Zeitfenstern einreichen, die im Internet bekanntgegeben werden.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.