Innovative Hafentechnologien II

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Einrichtungen der Forschung und Wissensverbreitung, Ingenieurbüros, Konsortien, Verbünde
  • Fördert forschungs- und anwendungsorientierte Entwicklungsprojekte im Bereich innovativer Hafentechnologien
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Anstalten öffentlichen Rechts
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • außeruniversitäre Einrichtungen
  • Ingenieurbüros
  • Konsortien und Verbünde der vorgenannten Einheiten

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für forschungs- und anwendungsorientierte Entwicklungsprojekte im Bereich innovativer Hafentechnologien.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten finanzieren:

  • technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren
  • Optimierung der Lagerhaltung
  • innovative und informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen
  • informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0)
  • Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion
  • technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden, so dass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchgeführt würde.
  • Ihr Vorhaben ist jeweils vollständig einer oder mehreren der Kategorien der EU zur industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien zuzuordnen.
  • Sie berücksichtigen die Regelungen der EU.
  • Mit dem Vorhaben dürfen Sie vor Erlass des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen haben.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts.
  • Verbundpartner arbeiten abgestimmt, arbeitsteilig und interdisziplinär mit dem Ziel, Kapazitäten effizienter zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss mit Höchstbetragsbegrenzung
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
  • Förderdauer: bis zu 4 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Ausnahmen gelten für die Zeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2021)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Sie stellen den Antrag bei der TÜV Rheinland Consulting GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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