Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs

  • Zuschüsse von 75% bis 90% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Fördert innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für innovative Radverkehrsprojekte erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • investive Maßnahmen, wie richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen, die den Radverkehr verbessern und/oder die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern
  • Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen
  • Projekte, die wichtige neue Erkenntnisse versprechen

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie weisen die nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts nach.
  • Die Projekte sollen Modellcharakter besitzen. Die Ergebnisse sollen auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant und auf vergleichbare Fälle übertragbar sein.
  • Die Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Förderung ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bei investiven Vorhaben
      • grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben
      • für finanzschwache Kommunen bis 90%
    • bei nicht investiven Vorhaben
      • grundsätzlich max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben
      • in Ausnahmefällen bis 90%

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag im Rahmen jährlicher Projektaufrufe zu festgelegten Stichtagen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wenn Ihr Antrag außerhalb eines Projektaufrufs eingeht, wird unter Berücksichtigung des inhaltlichen Bedarfs und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.

Weitere Informationen

Grundlagen der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: Für nicht investive Vorhaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans erhalten.

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