Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland

  • Zuschüsse bis 50%, in wirtschaftsschwachen Gebieten bis 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 100 Mio. €; für Beratungsleistungen max. 50.000 €
  • Für Kommunen, Landkreise und kommunale Zweckverbände, andere Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse, öffentliche Unternehmen
  • Fördert den Ausbau des Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • Landkreise
  • kommunale Zweckverbände
  • andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse
  • Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Ausbau des Breitbandnetzes erhalten.

Mitfinanziert werden:

  • im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde, um die Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergeben
  • im Betreibermodell: die Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten
  • externe Planungs- und/oder Beratungsleistungen, um die Maßnahmen im Rahmen der beiden Fördervarianten vorzubereiten und durchzuführen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie berücksichtigen alle förderfähigen Adressen in dem förderfähigen Gebiet der Gemeinde oder den abgrenzbaren Verwaltungsbezirken/Ortsteilen der Gemeinde.
  • Als privatwirtschaftlicher Betreiber stellen Sie im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung sicher, dass erforderliche Endkundendienstleistungen im Fördergebiet erbracht werden.
  • Sie erfüllen die technischen Vorgaben.
  • Es wird eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung erreicht.
  • Im Vorfeld der Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen.
  • Sie führen ein Markterkundungsverfahren durch.
  • Als Zuwendungsempfänger geben Sie die ausgezahlten Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer weiter.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: Basisförderung grundsätzlich 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft bis max. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 100 Mio. € je Projekt, für Beratungsleistungen max. 50.000 € pro Gemeinde bzw. 200.000 € pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifenden Projekten
  • Bagatellgrenze: 100.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag im Rahmen gesonderter Förderaufrufe laufend elektronisch auf der Förderplattform beim Projektträger aconium GmbH stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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