Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

  • Zuschüsse zwischen 40 und 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen zwischen 25 und 70%
  • Für juristische Personen des öffentlichen Rechts, u.U. auch des Privatrechts und Unternehmen
  • Fördert Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Hochwasserrisikomanagement
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • sondergesetzliche Wasserverbände
  • Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • in bestimmten Bereichen auch juristische Personen des Privatrechts und Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern.

Gefördert werden:

  • grundsätzliche oder überregionale Planungen
  • Monitoring und Untersuchungen
  • wasserbauliche Maßnahmen
  • die Bereitstellung von Flächen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung oder für eine bessere Gewässerdurchgängigkeit entsprechen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Bei der ökologischen Gewässerentwicklung ist die „Blaue Richtlinie“ in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.
  • Maßnahmen für eine bessere Durchgängigkeit von Fließgewässern sollen den Vorgaben des „Handbuchs Querbauwerke“ entsprechen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70%

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die nicht dem unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Zweck dienen
  • Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen für Erholungseinrichtungen, wie Wanderwege, Radwege, Ruhebänke etc.
  • Unterhaltung der Anlagen
  • provisorische Einrichtungen
  • Bauten und Maßnahmen, die Sie zugunsten Dritter ausführen
  • Planungen zur Generalentwässerung bzw. Berechnungen des Kanalnetzes

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.

Für Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen Anträge bis zum 30.10. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

 Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

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