Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege)
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Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben
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Für Gemeinden/-verbände, Kirchen/Religionsgem., nat. und jur. Personen, die Stadt Köln und die Landschaftsverbände
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Fördert Investitionen in den Erhalt und die Pflege von Denkmälern, deren Nutzung, Erforschung und Präsentation
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Fördergeber: Land NRW