Investitionen zur Entwicklung von digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen

  • Zuschüsse von 50% bis zu 100% der förderfähigen Kosten/Ausgaben
  • Für Unternehmen, außeruniversitäre Einrichtungen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Ingenieurbüros
  • Fördert innovative Automatisierungslösungen an Bundeswasserstraßen
  • Bonus für KMU
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • außeruniversitäre Einrichtungen
  • Ingenieurbüros

mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Einzel- und Verbundvorhaben für innovative Automatisierungslösungen zu folgenden Schwerpunktthemen erhalten:

  • Einrichtung physischer und virtueller Testfelder der Binnenschifffahrt
  • Funktionsentwicklung und Demonstration von Assistenzsystemen
  • Digitalisierung und Vernetzung der Landseite mit Bordsystemen
  • Berücksichtigung und Analyse rechtlicher Aspekte von Automatisierung und Assistenzsystemen mit Bezug auf die Vorbereitung und spätere Umsetzung von neuen Richtlinien, Vorschriften und Standards

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie legen eine Einschätzung über die spätere Verwertung der Ergebnisse in Form eines Verwertungsplans vor, streben eine Umsetzung an und weisen sie nach.
  • Verbundpartner bearbeiten die Problemstellung abgestimmt, arbeitsteilig und interdisziplinär. Sie verfolgen das Ziel, Kapazitäten effizienter zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Bonus möglich für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zur Antragstellung werden Förderaufrufe vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht.

Förmliche Förderanträge stellen Sie über das elektronische Antragssystem easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt