Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Teil A - Landwirtschaftliche Primärproduktion

  • Zuschüsse je nach Art des Vorhabens bis 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, natürliche und juristische Personen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Fördert Steigerung der Energieeffizienz, CO2-Einsparung, Wissenstransfer und Information in Landwirtschaft und Gartenbau
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Niederlassung in Deutschland
  • Anbieter von Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen sowie Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen
  • Einrichtungen für Forschung und/oder Wissensverbreitung

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu Maßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau, die die Energieeffizienz steigern und CO2 einsparen, sowie zum Wissenstransfer.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • maßnahmenspezifische Energieberatung: Bewertung einer konkreten Investitionsmaßnahme
  • vollständige Energieberatung: Ermittlung und Bewertung aller relevanten Verbräuche der Innen- und Außenwirtschaft eines Betriebs hinsichtlich ihrer CO2-Einsparpotentiale sowie Entwicklung konkreter Handlungsvorschläge
  • investive Einzelmaßnahmen: Investitionen in einzelne, hocheffiziente Maßnahmen, die der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen
  • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung:
    • energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren
    • Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf im Bestand, bei Neubauten und neuen Anlagen
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Maßnahmen zur Information von landwirtschaftlichen KMU über Möglichkeiten und Voraussetzungen der betrieblichen Energie- und CO2-Einsparung sowie über Technologien und Verfahren
  • Forschung und Entwicklung: innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab dem Technologiereifegrad 5, die dazu beitragen, energiebedingte CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen Unternehmen zu senken

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Energieberatung wird von einer unabhängigen, sachverständigen, von der BLE zugelassenen Person durchgeführt.
  • Im Fall einer vollständigen Energieberatung erfolgt diese in Anlehnung zur DIN EN 16247-1 und erfüllt die spezifisch erforderlichen Berechnungen und Nachweise.
  • Investitionen dienen ausschließlich der landwirtschaftlichen Primärproduktion des antragstellenden Unternehmens.
  • Die geförderte Maßnahme wird innerhalb des Bewilligungszeitraum begonnen und vollständig umgesetzt.
  • Technische Anlagen und Einrichtungen, Maschinen und Geräte erreichen die vorgegebenen Energieeinsparungen.
  • Die geltenden europäischen und nationalen Umweltvorschriften werden eingehalten.
  • Für technische Einrichtungen und Maschinen ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einzuhalten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang/-höhe:
    • maßnahmenspezifische Energieberatung: 50% der förderfähigen Netto-Beratungskosten, max. 2.500 €
    • vollständige Energieberatung: 80% der förderfähigen Netto-Beratungskosten, max. 7.000 €
    • investive Einzelmaßnahmen: max. 30% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben
    • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung: max. 50% der Investitionsausgaben und begrenzt auf max. 900 € für mittlere Unternehmen und 1.200 € für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparter Tonne CO2
    • Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Forschung und Entwicklung: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2 Mio. € pro Vorhaben und Antragsteller
    • Höchstgrenze für investive Maßnahmen und Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen: 600.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen staatlichen Beihilfen kombinieren, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Ausgaben betreffen.

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen staatlichen Fördermitteln für dieselben, sich teilweise oder vollständig überschneidenden beihilfefähigen Kosten kombinieren. Dies gilt auch für eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEG Wärme) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wichtig: Sie müssen den Antrag i.d.R. vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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