AusbildungWeltweit - Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

  • Zuschüsse für bis zu 12 Monate, abhängig von Zielgruppe, Land und Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen
  • Fördert Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Erstausbildung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts
  • sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden
  • berufliche Schulen

mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Projekte erhalten, die einen Teil der beruflichen Ausbildung im Rahmen eines Auslandsaufenthalts ermöglichen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden in einer Erstausbildung
  • Auslandsaufenthalte von Ausbildenden sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung
  • vorbereitende Besuche von Ausbildenden sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden in der Erstausbildung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die entsendende und die aufnehmende Einrichtung schließen im Vorfeld des Aufenthalts für die Auszubildenden eine Lernvereinbarung.
  • Die entsendende Einrichtung hat ihren Sitz in Deutschland.
  • Ein „letter of intent“ (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland muss darlegen, dass die Partnereinrichtung die Durchführung der Maßnahme aktiv unterstützt.
  • Der Auslandsaufenthalt für Auszubildende beträgt vor Ort mind. 3 Wochen und max. 3 Monate.
  • Der Auslandsaufenthalt für das Bildungspersonal beträgt vor Ort mind. 2 vollständige Arbeitstage und max. 2 Wochen.
  • Der Auslandsaufenthalt für vorbereitende Besuche beträgt vor Ort mind. 2 vollständige Arbeitstage und max. 1 Woche.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Zielgruppe, Land des Auslandsaufenthalts sowie Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Förderdauer: bis zu 12 Monate
  • Eine Tabelle der Fördersätze ist im Internet abrufbar.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Länder, die als Programmland am Programm Erasmus+ teilnehmen
  • Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Für Aufenthalte vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 können Sie Ihren Antrag bis zum 06.06.2024 stellen, für Aufenthalte vom 01.02.2025 bis 01.01.2026 bis zum 10.10.2024.

Wichtig: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie mit dem BIBB Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt