Erasmus+ - Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (2021-2027)

  • Zuschüsse, Preisgelder oder Auftragsvergaben, abhängig von der Art der geplanten Maßnahme
  • Für öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Breitensport tätig sind
  • Fördert Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Breitensport tätig sind

Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch folgenden Ländern offen:

  • den Beitritts- und Kandidatenländern
  • den Ländern des EWR
  • den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik

Was wird gefördert?

Das Programm bildet die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027.

Schwerpunkte des Programms sind:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion und Chancengleichheit, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung der nicht-formalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe bei jungen Menschen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der Jugend
  • Förderung der Lernmobilität des Sportpersonals sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität der Innovation auf der Ebene der Sportorganisationen und von sportpolitischen Strategien

Zur Verwirklichung sind folgende Leitaktionen vorgesehen:

  • Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
  • Leitaktion 3 – Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
  • Jeant-Monnet-Aktionen

Es werden ausschließlich Maßnahmen mit einem potenziellen europäischen Mehrwert unterstützt.

Besondere Berücksichtigung soll dabei durch die Integration des Programms in den Europäischen „Green Deal“ der Umwelt- und Klimaschutz finden.

Außerdem wird die Digitalisierung des Programms verstärkt werden, um zu einer digitalen Gesellschaft beizutragen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschüsse, Preisgelder oder Auftragsvergaben
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der geplanten Maßnahme
  • Budget für die Jahre 2021 bis 2027: insgesamt 24,574 Mrd. €, davon entfallen
    • 81,1% auf die allgemeine und berufliche Bildung,
    • 10,3% auf den Bereich Jugend,
    • 1,5% auf die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen,
    • 1,9% auf Jean-Monnet-Aktivitäten und
    • 1,8% auf Maßnahmen im Bereich Sport,
    • 3,3% als Betriebskostenzuschüsse für nationale Agenturen und
    • 1,5% für Verwaltungsausgaben.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Programm wird durchgeführt von:

  • der Europäischen Kommission auf Unionsebene und
  • nationalen Agenturen in den Programmländern.

Die nationalen Agenturen fungieren dabei als Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden Organisationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und – für die von den nationalen Agenturen verwalteten Maßnahmen – Angaben zur Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten sowie einen vorläufigen Durchführungszeitplan.

Aufforderungsunterlagen und Antragsformulare der von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen werden im Internet im „Funding&Tender-Portal“ der EU veröffentlicht.

Zuständige nationale Agenturen in Deutschland sind:

  • Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA im DAAD)
  • Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (NA im PAD)
  • Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
  • Nationale Agentur JUGEND für Europa (NA JFE)

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseite der nationalen Agenturen: Erasmus+

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