Der Förderaufruf ersetzt den ersten Förderaufruf und beinhaltet insbesondere folgende relevante Anpassungen:

  • Konkrete zeitliche Vorgabe zur Zertifizierungsnotwendigkeit bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach Veröffentlichung
  • Der Höchstzuschuss wird von bisher 2 auf maximal 8 Millionen Euro angehoben
  • Wegfall der Aufteilung der Förderung von Projekten je nach Projektgröße
  • Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit des Themas „Games“ in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Die Förderquote beträgt für große Unternehmen bis zu 25%, für KMU bis zu 45% und für Start-ups bis zu 50% der zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben.

Eine Antragsstellung ist ab dem 01.08.2025 möglich, als Projektbeginn kann frühestens der 01.10.2025 gewählt werden.

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