Wer wird gefördert?

  • Privat­personen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG)
  • Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privat­rechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, wie Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine
  • kommunale Gebietskörperschaften‍‌ und Zweck­verbände
  • Gemeindeverbände
  • Eigenbetriebe von kommunalen Gebiets­körper­schaften
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Durch den Umbau schaffen Sie mind. eine neue Wohneinheit.
  • Die geschaffene Wohneinheit fällt unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Die geförderte Immobilie erreicht mind. das Niveau „Effizienshaus 85 Erneuerbare Energien“; Ausnahmen hiervon:
    • Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Niveau EH Denkmal EE)
    • Gebäude, die bereits bei Antragstellung über einen 65%-EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65%-EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügen
    • Gebäude, bei denen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde
  • Sie führen das Vorhaben in Deutschland durch.
  • Der ursprüngliche Bauantrag bzw. die ursprüngliche Bauanzeige für das Gebäude liegt mindestens fünf Jahre zurück.
  • Das geförderte Objekt wird nach Abschluss des Vorhabens insgesamt für mind. 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt.
  • Sie binden für das Vorhaben einen Experten bzw. eine Expertin ein, der bzw. die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.
  • Die Umsetzung des Umbau dauert max. 54 Monate.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 30.000 € je neu entstehender Wohneinheit, max. 300.000 € für mehrere Wohn­einheiten
  • Förderumfang: max. 30% der förderfähigen Ausgaben

So können Sie die Förderung kombinieren

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.

Die Förderung ist insbesondere kombinierbar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Eine Kombination mit der steuerlichen Förderung des § 35a des Einkommensteuergesetzes (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) ist ausgeschlossen. 

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, bei denen Wohngebäude oder bereits zum Wohnen genutzte Flächen nur erweitert werden
  • Maßnahmen von Bund, Bundesländern und deren Einrichtungen sowie politischen Parteien
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des Umbaus (hier kommt eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Betracht)
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Grundstückserwerbskosten
  • Erwerbskosten des umzubauenden Gebäudes
  • jegliche Kosten im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des Wohngebäudes/der Wohnfläche

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe.

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Übrigens: Förderungen für Sanierungskosten zum Effizienzhaus sowie Planungs- und Baubegleitungskosten für die Sanierung können Sie über folgende Programme erhalten:

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter